Ab 1. März 2012 erfolgt die Annahme von Visagesuchen für die Schweiz extern:
CH-Visas für Personen mit Wohnsitz in Thailand, Kambodscha, Laos oder Myanmar
Wichtige Mitteilung
Ab dem 1. März 2012 überträgt die Schweizer Botschaft die Aufgaben der Terminvereinbarung sowie Entgegennahme der Gesuche an die Firma TLScontact * (TELESMART International). Ab diesem Datum müssen alle Visaanträge bei der nachstehenden Stelle eingereicht werden:
TLScontact (12/1, 12th Floor, Sathorn City Tower, 175 South Sathorn Road, Khwaeng Thungmahamek, Khet Sathorn, Bangkok 10120). Die Terminvereinbarung muss grundsätzlich bei der Firma TLScontact über Internet unter folgender Adresse abgewickelt werden:
Weitere Angaben auf der Webseite der CH-er Botschaft
Auszug Newsletter Schweizerische Botschaft in Thailand April 2011 Ausgabe 19, Jahrgang 2
In dieser Ausgabe publizieren wir anstelle des gewohnten Interviews einen Frage-und Antwortkatalog betreffend Visa. Falls Sie weitere Fragen in diesem Zusammenhang haben, verweisen wir Sie höflich auf unsere Webpage: www.eda.admin.ch/bangkok
Wir möchten bei dieser Gelegenheit um Verständnis bitten, dass in letzter Zeit lange Wartezeiten für Terminvereinbarungen bestehen. Die übliche Hochsaison im Visabereich im April dauert ungewöhnlich länger an. Verschiedene Faktoren mögen dabei eine Rolle spielen (mehr lokale Ferientage im Mai; Absagen von Japan-Ferien etc.). Unsere Mitarbeiter tun ihr Möglichstes, und wir konnten noch zwei temporäre Arbeitskräfte engagieren, zumal einer unserer Mitarbeiter aus verständlichen Gründen die Botschaft in Tokyo für eine gewisse Zeit verstärkte. Ich weiss, dass Visa an und für sich für die Betroffenen schon mühsam genug sind, aber wenn dann noch lange Wartezeiten bestehen, braucht es Geduld und manchmal auch Nerven. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Christine Schraner Burgener
SCHWEIZERISCHE BOTSCHAFTERIN IN THAILAND
Im Zusammenhang mit vorgebrachten Visafragen unserer Koloniemitglieder hat diese Botschaft eine Liste mit den häufigsten Fragen und Antworten erstellt:
Frage 1: Ich bin Schweizer Bürger, verheiratet und bin bei Ihrer Botschaft angemeldet. Wir wollen dieses Jahr in der Schweiz und Frankreich Ferien machen. Benötigt meine Frau einen Vorsprachetermin und welche Unterlagen muss sie beibringen?
Für die ausländischen Ehefrau (und registrierten Partnerschaften) von hier lebenden und bei dieser Botschaft immatrikulierten (registrierten) Schweizer Staatsangehörigen gilt ein vereinfachtes Verfahren im Visumbereich. Es ist keine telefonische Terminvereinbarung notwendig und die Unterlagen können uns ebenfalls auf dem Postweg übermittelt werden. Für die Visumerteilung benötigen wir ein ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular, den gültigen heimatlichen Reisepass Ihrer Ehefrau sowie zwei Passfotos neueren Datums. Zusätzlich ein frankiertes und adressiertes Rückantwortkuvert. In der Regel erteilen wir ein Visum mit einer Gültigkeit von zwei Jahren (sofern der Reisepass dies zulässt), mehreren Einreisen und jeweils 90 Tage Aufenthalt innerhalb einer Zeitspanne von sechs Monaten.
Frage 2: Ich bin Schweizer Bürger und besitze auch die Thai Staatsbürgerschaft. Meine Kinder haben ebenfalls zwei Pässe. Benötigen wir für die Reise in die Schweiz ein Visum?
Schweizer Bürger benötigen kein Visum für die Einreise in ihr Heimatland. Um jedoch Problemen bei der Ausreise aus dem Gastland vorzubeugen, empfiehlt es sich für volljährige Personen ein Visum zu beantragen. Kinder können bis zum Erreichen der Volljährigkeit mit beiden Reisepässen reisen.
Frage 3: Meine Ehefrau und ich wollen wieder in die Schweiz zurückkehren und dort Wohnsitz nehmen. Wir werden uns deshalb bei Ihnen abmelden. Meine Ehefrau ist noch nicht Schweizerin; jedoch ist sie im Besitz eines noch gültigen Schengen-Visa. Kann Sie damit einreisen und bei der Fremdenpolizei eine Aufenthaltsbewilligung beantragen?
Nein, das ist in der Regel nicht möglich. Ihre Ehefrau muss vorgängig bei der Botschaft ein Einreisegesuch für einen längerfristigen Aufenthalt (Typ D = nationales Visum) stellen. Diese Unterlagen werden anschliessend den kantonalen Behörden zum Entscheid unterbreitet. Nach Erhalt der Ermächtigung der kantonalen Behörden (Bearbeitungsdauer ca. 4 – 6 Wochen) erteilen wir Ihrer Ehefrau ein nationales Visum, welches zur Wohnsitznahme und zum Erhalt der gewünschten Aufenthaltsbewilligung berechtigt.
Frage 4: Ich will meine Freundin in die Schweiz einladen und habe zu diesem Zweck eine Reiseversicherung bei der Versicherung XX im Land YY abgeschlossen. Diese Versicherungsgesellschaft ist jedoch weder auf Ihrer Liste der thailändischen Versicherungsgesellschaften noch auf der Liste der Schweizerischen
Versicherungsgesellschaften aufgeführt. Akzeptieren Sie diese Versicherung trotzdem?
JEIN: Versicherungen müssen bei einer Gesellschaft unterzeichnet werden, gegen die geschuldete Leistungen in einem EU- oder EFTA-Mitgliedstaat betrieben werden können. Versicherungsgesellschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind von den jeweiligen Ländern auf Listen aufgeführt und im Internet abrufbar (https://www.eda.admin.ch/content/dam/countries/countries-content/thailand/en/Travel-Medical-Insurance_EN.pdf )
Frage 5: Meine in Thailand wohnhafte Freundin benötigt einen Termin um ein Visa zu erhalten, wann kann sie vorbeikommen?
Terminvereinbarung und Informationen über Visabedingungen erhalten Sie in thailändischer Sprache unter der Nummer 1-900 222 340 (THB 9/min, nur innerhalb Thailand). Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website (www.eda.admin.ch/bangkok). Bitte machen Sie Ihren Gast darauf aufmerksam.
Frage 6: Mein Gast hat vom „Call-Center“ einen Termin erhalten, nun möchte mein Gast aber einen früheren Termin.
Antwort: Die Terminverwaltung wird ausschliesslich durch das „Call-Center“ vorgenommen und von uns nicht beeinflusst.
Frage 7: Meine thailändische Ehefrau und ihr Kind aus einer früheren Beziehung möchten gerne Wohnsitz bei mir in der Schweiz nehmen. Welche Unterlagen muss ich bei Ihnen vorzeigen, damit der Familiennachzug des Kindes gestattet wird.
Die folgenden Unterlagen müsse nach vorhergehender telefonischer Terminabsprache vorgewiesen werden:
Antragsformular (für einen längerfristigen Aufenthalt, Typ D; auf der Webseite dieser Botschaft erhältlich), 4 Passfotos neueren Datums, gültiger heimatlicher Reisepass, Geburtsurkunde im Original inkl. Beglaubigter Übersetzung und Sorgerechtsbestätigung. Die Antragseinreichung ist gebührenpflichtig. Diese Unterlagen werden anschliessend den kantonalen Behörden zum Entscheid unterbreitet. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von sechs bis acht Wochen zu rechnen. Die kantonalen Behörden können zusätzliche Unterlagen einfordern.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Merkblatt per Mail zu.
Embassy of Switzerland , 35 North Wireless Road, (Thanon Witthayu) , Bangkok 10330, G.P.O. Box 821, Bangkok 10501
Tel.: 0-2674-6900; Fax: 0-2674-6901; Fax für Visa: 0-2674-9002
ban.vertretung@eda.admin.ch E-Mail für Visa: ban.visa@eda.admin.ch