AHV und IV – Auskünfte in der Schweiz
Hier finden Sie die Ansprechpartner zur Schweizer Ausgleichskasse, AHV-Leistungen, IV-Leistungen, Rentenbestätigung und der Besteuerung.
AHV-IV
Zentrale Ausgleichsstelle ZAS Schweizerische Ausgleichskasse Freiwillige Versicherung, Beiträge
Webseite Freiwillige AHV (Deutsch)
Für nähere Angaben betreffend AHV-IV Leistungen wenden Sie sich bitte an:
Zentrale Ausgleichsstelle ZAS Schweizerische Ausgleichskasse SAK Freiwillige Versicherung, Leistungen
Avenue Edmond-Vaucher 18
Case postale 3000, 1211 Genf 2
Tel.: +41 58 461 9332
Fax: +41 58 461 9712
Die Schweizerischen Vertretungen tragen ebenfalls ihren Teil zur Durchführung der freiwilligen Versicherung bei und können zur Erfüllung diverser Aufgaben, wie etwa Auskünfte an Versicherte erteilen, hinzugezogen werden.
Rentenbestätigung (AHV-IV)
Rentner, welche für die thailändische Aufenthaltsbewilligung eine von der Botschaft ausgestellte Rentenbestätigung benötigen, können mit der Konsularabteilung Kontakt aufnehmen.
Doppelbesteuerung
Den Link zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen finden Sie in der nebenstehenden Linkliste.
Quellensteuer
Bestätigungen im Zusammenhang mit der Rückforderung von Schweizer Quellensteuer können bei folgender thailändischen Behörde beantragt werden:
Bureau of Policy and Tax Planning
The Revenue Department
90 Phaholyothin 7 Road
Phayathai, Bangkok 10400
Tel.: 0-2272-8068, 0-2272-8637, 0-2272-8639
Fax: 0-2261-73643
Letzte Änderung: 08.06.2007
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten